Kreistagsfraktion stellt Antrag zur Neuregelung der Mitnahme von Gartenmöbeln beim Sperrmüll

Die Kreistagsfraktion ‚FDP/Die Unabhängigen‘ hat einen Antrag zur Neuregelung der Mitnahme von Gartenmöbeln im Sperrmüll in den Northeimer Kreistag eingereicht. Der Fraktionsvorsitzende Christian Grascha (FDP) betonte die Notwendigkeit einer genauen Kostenanalyse und einer transparenten Regelung für die Entsorgung von Gartenmöbeln.

In dem Antrag wird die Landrätin beauftragt, die zusätzlich entstehenden Kosten durch die Mitnahme von Gartenmöbeln zu ermitteln und die daraus resultierenden höheren Kosten für die Gebührenzahler in Bezug zu den aktuellen Abfallentsorgungskosten zu setzen. Die Fraktion schlägt vor, klar zu definieren, welche Gegenstände unter dem Begriff ‚Gartenmöbel‘ subsummiert werden, dabei sollten z.B. Strandkörbe und Hollywoodschaukeln ausgenommen werden.

Die Fraktion sieht zwei mögliche Lösungsansätze vor: Variante A beinhaltet eine Erhöhung der Abfallgebühren für alle Gebührenzahler entsprechend den ermittelten Kosten, während Variante B eine einmalige kostenfreie Mitnahme von Gartenmöbeln pro Haushalt im Jahr vorsieht, mit zusätzlichen Gebühren für weitere Entsorgungen im selben Kalenderjahr.

Christian Grascha, Fraktionsvorsitzender der ‚FDP/Die Unabhängigen‘, erklärte: „Wir brauchen eine ehrliche Diskussion und eine transparente Entscheidungsgrundlage, unter welchen Voraussetzungen Gartenmöbel weiterhin beim Sperrmüll mitgenommen werden können. Besonders für ältere Menschen wäre aber eine reine Deponie-Lösung eine große Belastung. Eine Lösung zum Nulltarif allerdings, wie die SPD-Kreistagsfraktion es suggeriert, weckt unrealistische Erwartungen und ist unehrlich.“

Die Landrätin wird gebeten, entsprechende Gebühren gemäß den Vorschriften den gesetzlichen Vorschriften zu kalkulieren und den Gremien zur Entscheidung vorzulegen. Eine genaue Definition des Begriffs ‚Gartenmöbel‘ soll dabei helfen, eine einheitliche Regelung zu schaffen. Die Kreistagsfraktion hofft auf eine konstruktive Diskussion und eine zukunftsweisende Entscheidung des Kreistags in dieser Angelegenheit.